Ein Beleg, daß das Radschloß vor 1520 erfunden wurde findet man in der
Löffelholz Handschrift (Landesbibliothek Stuttgart). Diese wurde
zwischen 1475 und 1535 geschrieben und gezeichnet. Die Abbildungen eines
mechanischen Radschloßes ist im ersten Drittel dieser Handschrift. Dies
läßt den Schluß zu, daß das Radschloß vor 1500 erfunden wurde. Dieses
Radschloß war nicht in einer Handbüchse eingebaut, sondern es wurde mit
vier Schrauben an der Wand oder einem Balken befestigt und diente nur
als Feuerzeug, wie der daneben gezeichnete Kienhalter schließen läßt..
Ein anderer Beleg, daß das Radschloß vor 1510 erfunden wurde zeigt ein
Verbot von 1506 gegen das Radschloß in den Gesetzen der in diesem Jahr
zu Geißlingen errichteten Schießhütte. ( Jäger, Geschichte des
schwäbischen Städtewesens I, 422; Anzeig. f. d. Kunde deutscher Vorzeit,
1866, Sp. 173)
Zur Verfügung gestellt von Günther Gropp.